Recyclingbaustoffe

Nachhaltige Nutzung von Sekundärrohstoffen

Recyclingbaustoffe fachgerecht aufbereiten und wiederverwenden

Mineralische Bau- und Abbruchabfälle, wozu auch Bodenaushub gehören kann, machen deutschlandweit den mengenmäßig größten Abfallstrom aus. Nach einer Erhebung der Initiative Kreislaufwirtschaft Bau fielen in Deutschland im Jahr 2020 insgesamt 229 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle inklusive Bodenaushub an. Dies entspricht in etwa 55 Prozent des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland.

Gleichzeitig werden natürliche Ressourcen aus Kiesgruben und Steinbrüchen sowie Verfüll- und Deponiekapazitäten immer knapper. Bau- und Abbruchabfälle sind daher wertvolle Rohstoffe, die durch fachgerechtes und hochwertiges Recycling wieder in den Stoffkreislauf der Bauwirtschaft zurückgeführt werden sollen. So wird ein wichtiger Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen geleistet.

 

Was sind Recyclingbaustoffe?

Recyclingbaustoffe sind Sekundärbaustoffe, die durch das Aufbereiten von Bau- und Abbruchabfällen wieder in den Stoffkreislauf der Bauwirtschaft zurückgeführt und somit einer schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz zugeführt werden.

Grundlage für ein erfolgreiches und fachgerechtes Baustoffrecycling ist dabei immer ein Zusammenspiel von selektivem Rückbau des Abbruchobjekts, einer dem Stand der Technik entsprechenden Aufbereitung der Materialien und einer Qualitätssicherung zur Sicherstellung der bautechnischen Eignung und Umweltverträglichkeit der hergestellten Sekundärbaustoffe.

Durch diese mehrstufigen Aufbereitungsverfahren werden nicht nur Baukosten gesenkt, sondern auch natürliche Ressourcen geschont. Baustoffrecycling leistet somit einen wesentlichen Beitrag zum aktiven Klima- und Umweltschutz.

Wann dürfen Recyclingbaustoffe verwendet werden?

Sekundärbaustoffe dürfen erst dann in technischen Bauwerken verwertet werden, wenn zuvor festgestellt wurde, dass sie sowohl umweltverträglich als auch bautechnisch geeignet sind. Dabei müssen sie die gleichen Anforderungen erfüllen wie Primärbaustoffe und weisen somit eine gleichwertige Qualität auf.

Die grundlegenden abfallrechtlichen Regelungen und Ausführungshinweise sind jeweils länderspezifisch geregelt. In Bayern sind diese im RC-Leitfaden („Anforderung an die Verwertung von Recyclingbaustoffen in technischen Bauwerken“ vom 15. Juni 2005) enthalten.

Die Zertifizierungen für Recyclingbaustoffe in Bayern werden seit dem 01. Oktober 2020 auf Grundlage der QUBA-Richtlinien durchgeführt:

„Der QUBA-Qualitätsstandard gewährleistet, dass der Einsatz von Recyclingbaustoffen im Erd- und Tiefbau, im Straßen- und Wegebau, im Hochbau als auch im Garten und Landschaftsbau umweltverträglich ist und die verwendeten Recyclingbaustoffe für den jeweiligen Einsatzzweck auch bautechnisch bestens geeignet sind.“ (Baustoff Recycling Bayern e.V., Stand: 24.03.2023)

Der Weg über die Güteüberwachung und Zertifizierung bringt den Vorteil der höheren Planungssicherheit für die Wandlung vom Abfall zum Produkt mit sich. Dadurch wird die Verwertung von Recyclingmaterial zeitlich und finanziell kalkulierbar.

Wie wird der Einsatz von RC-Baustoffen bereits in der Planung berücksichtigt?

Im Einklang mit § 6 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) ist der Einsatz im gleichen Projekt einer Entsorgung andernorts vorzuziehen. Denn so werden Transport-, Entsorgungs- und Lieferkosten gespart, die nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel schonen.

Durch eine qualifizierte Erkundung werden vorliegende Belastungen und Ausgangsmaterialien ermittelt, wodurch die erforderliche Planungs- und Kostensicherheit ermittelt wird. Die Arbeitshilfe „Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt  zeigt hierfür eine über Bayern hinaus anwendbare qualifizierte Vorgehensweise auf:

Schadstoffhaltige Bestandteile müssen beim Rückbau separiert werden, damit das restliche Material erneut verwendet werden kann. Die unbedenkliche mineralische Bausubstanz wird anschließend durch Brechen und gegebenenfalls Sieben je nach Anforderung aufbereitet. Durch eine sortenreine Trennung der Baumaterialien soll möglichst viel vom Bauabfall verwertet werden.

Wohin mit dem überschüssigen Baustellenmaterial? Welche Anforderungen gelten für die Qualitätssicherung von Recyclingbaustoffen?

Für eine ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung mineralischer Abfälle sind immer Deklarationsanalysen erforderlich. Die Probenahme muss dabei gemäß der Probenahmevorschrift LAGA PN 98 durch geprüfte Probenehmer erfolgen. Da immer mehr Entsorger inzwischen auch für unbedenkliches Material, wie beispielsweise Bodenaushub ohne Fremdbestandteile, Deklarationsuntersuchungen verlangen, hat die Ausschreibung von nicht analysiertem Material häufig die Abgabe von Preisen mit Sicherheitszuschlag zur Folge. Es wird deshalb empfohlen, die Probenahme aus zwischengelagerten Haufwerken mit anschließenden Analysen von vornherein einzuplanen.

Bei unbedenklicher Belastung kann der Bauschutt als Recyclingbaustoff qualifiziert werden. Hier ist neben der chemischen Belastung auch – vom Einsatzzweck abhängig – die geotechnische Eignung des Produktes nachzuweisen. Diese Nachweise, die als Grundlage der Zertifizierung dienen, müssen durch eine nach RAP Stra 15 („Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau“) anerkannte Prüfstelle ausgeführt werden.

Als anerkannte Prüfstelle nach RAP Stra führen wir qualifizierte Güteüberwachungen von Baustoffen und Baustoffgemischen in Verbindung mit Eignungsprüfungen, Fremdüberwachungen und Kontrollprüfungen durch. Indem hochwertige Recyclingbaustoffe verwendet werden, schaffen wir die Grundlage für eine ressourcenschonende und nachhaltige Verwertung von rückgebauten Altstoffen im Hoch- und Tiefbau.

Apropos Rückbau: Werfen Sie doch mal einen Blick in unseren Blogbeitrag „Bauschutt – und wohin damit?“  Dort erfahren Sie, wie wir Sie als Ingenieurbüro bei Ihrem Projekt vom Abbruch bis zu Wiederverwertung begleiten können.


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