Kostenfalle Baugrundgutachten

Unwirtschaftliche Gründung?

Eine Zweitmeinung kann davor schützen

Schon vor dem Kauf eines Grundstücks ist es ratsam, ein Baugrundgutachten einzuholen. Es stellt eine wichtige Grundlagenermittlung dar und ist entscheidend dafür, ob und unter welchen Bedingungen ein Gebäude auf dem gewählten Grundstück errichtet werden kann. Nicht selten kommt es dabei jedoch zu unwirtschaftlichen Gründungsempfehlungen.

Häufiger Fehler: Baugrundgutachten ist Baugrundgutachten

Von Bauherren wird oftmals der Fehler begangen, die Baugrunduntersuchung nur nach dem Preis zu vergeben. Insbesondere bei größeren Bauprojekten oder schwierigen Böden sind Kriterien wie Erfahrung und Qualifizierung des Ingenieurbüro für Geotechnik jedoch wichtige Faktoren für eine wirtschaftliche Gründung. Ein mangelhaftes Gutachten kann später zu schweren Fehlentscheidungen führen und hohe Folgekosten verursachen.

Der preisliche Unterschied bei Baugrundgutachten ist dabei meist relativ gering. Der Unterschied der sich aus den Empfehlungen des Baugrundgutachtens ergebenden Kosten für die Gründung kann jedoch enorm sein!

Eine zweite Meinung gibt Sicherheit und Schutz

Günstig heißt selbstverständlich nicht gleich schlecht! Vorsicht ist jedoch besser als Nachsicht. Zudem sollte man nicht vergessen, dass man auch immer eine zweite Chance hat und eine weitere Meinung einholen kann. Bei schwierigen Beschaffenheiten, Zweifel an den Aussagen des geologischen Gutachtens oder unwirtschaftlichen Empfehlungen kann eine weitere Einschätzung ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Hier kann bereits eine nochmalige Prüfung des Gutachtens vor einer kostenintensiven, falschen Gründungsmaßnahme schützen.

Unsere Empfehlungen:

  • Achten Sie auf die Erfahrung und Expertise des Baugrundinstituts
  • Prüfen Sie die Empfehlungen des geologischen Gutachtens genau
  • Holen Sie im Zweifel immer eine zweite Meinung ein
  • Schützen Sie sich vor einer unwirtschaftlichen Gründung durch ein weiteres Gutachten

Fallbeispiel

An einem konkreten Beispiel sei kurz erläutert, welche Vorteile sich für Sie durch eine zweite Einschätzung ergeben können.

Es handelt sich um den Neubau eines Parkdecks für ein größeres Verwaltungsgebäude. Der Auftrag für die Baugrunduntersuchung wurde an einen günstigeren Wettbewerber von IFB Eigenschenk  vergeben. Als es an die Bauausführung ging, kamen dem beauftragten Generalunternehmer Zweifel an den Aussagen des geotechnischen Berichtes. IFB Eigenschenk wurde deshalb mit einer „second opinion“ beauftragt.

Es wurde auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Wettbewerbers ein neues geotechnisches Gutachten erstellt. Dabei zeigte sich bei der Auswertung der vorliegenden Unterlagen, dass bei der Einschätzung und Abgrenzung der unterschiedlichen Schichten des Baugrundes gravierende Fehler vorgenommen wurden und auch Untersuchungen, welche für die Erarbeitung fundierter Aussagen hilfreich gewesen wären, nicht durchgeführt wurden. Die auf dieser Grundlage vorgenommenen Gründungsempfehlungen hätten bei jeder der vorgeschlagenen Gründungsvarianten zu einer unwirtschaftlichen Gründung geführt. Bei der vorgeschlagenen Variante mit Teilbodenaustausch wurden die dabei zu erzielenden Tragfähigkeiten wesentlich zu gering eingeschätzt. Die vorgeschlagene Alternativmethode mit Rüttelstopfsäulen wäre bei den vorliegenden Böden gar nicht durchführbar gewesen, da die Böden nur zu einem sehr geringen Teil mit dem Rüttler durchfahren hätten werden können. Für eine mögliche Tiefgründung wurden wesentlich zu geringe Tragfähigkeiten für den Festgesteinshorizont angegeben.

Durch das zweite Gutachten von IFB Eigenschenk konnten durch Erfahrungen im Untersuchungsgebiet und mit ähnlichen Böden (Jura und Kreide mit Verwitterungsschichten und Deckschichten) die vorliegenden Baugrundgegebenheiten richtig interpretiert werden. Auf dieser Grundlage wurde anschließend eine Gründungsempfehlung erarbeitet, welche eine Flachgründung auf in Teilbereichen bereits anstehenden tragfähigen Böden bzw. bereichsweise auf einen Bodenaustausch ermöglichte.

Die Gründungsarbeiten wurden begleitet, wobei sich die durch IFB Eigenschenk vorgenommene Einschätzung des Baugrundes voll bestätigte. Dem Auftraggeber konnten somit durch die Erstellung eines Zweitgutachtens noch höhere Gründungskosten erspart werden.

 

 

 

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