Blendgutachten

Blendwirkungen zuverlässig vermeiden

Mit einem Blendgutachten zu einer sinnvollen Photovoltaik-Investition

Was ist ein Blendgutachten?

Bei der Erstellung eines Blendgutachtens wird die zu erwartende Blendwirkung einer Solaranlage oder einer sonstigen reflektierenden Fläche ermittelt und bewertet. Es wird untersucht, ob die Blendwirkung von Solarmodulen für Verkehrsteilnehmer jeglicher Art ein Sicherheitsrisiko darstellen bzw. für umliegende Wohnbebauungen unzumutbar sind. Dabei spielen vor allem Dauer und Stärke der Immission eine Rolle.

Im Blendgutachten wird insbesondere die Blenddauer aber auch die Winkel der Reflexionsquelle zur Blickrichtung sowie der Sonnenstand zum Blendzeitpunkt bestimmt und deren Blendwirkung beurteilt. Bei kritischen Blendungen werden blendreduzierende Maßnahmen ausgearbeitet und dem Auftraggeber vorgeschlagen.

 

Bei welchen Arten von PV-Anlagen ist die Begutachtung auf Blendwirkungen sinnvoll?

  • Freiflächenanlagen (Solarparks)
  • Aufdachanlagen
  • Indachanlagen (gebäudeintegrierte Anlagen)

Kritische Immissionsorte in Form von schutzwürdiger Wohnbebauung liegen bei einer kleinen nach Süden ausgerichteten Solaranlage meist südwestlich und südöstlich und in einem Umkreis von maximal 100 m zur PV-Anlage.

Bei größeren Freilandanlagen, welche zum Teil nicht nur nach Süden ausgerichtet sind, können die Bereiche variieren. Zudem können hierbei auch in größeren Abständen Blendzeiten auftreten, die an schutzbedürftigen Wohnbereichen eine erhebliche Belästigung im Sinne des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) hervorrufen.

Bei Freiflächenanlagen an Verkehrswegen sind Blendgutachten in der Regel immer zu empfehlen, da sich durch das oft unebene Gelände, unterschiedliche Neigungen sowie Ausrichtungen der Module ergeben. Eine pauschale Beurteilung der Reflexionen kann ohne eine Prognose nicht abgeschätzt werden. Ein Blendgutachten im Zuge der Planung kann erhebliche Belästigungen im Sinne des BImSchG reduzieren.

Welchen Platz hat das Blendgutachten im Bauverfahren?

Die Baubehörde kann bei Verdacht auf Blendung ein Blendgutachten fordern. Sie kann das auch für vereinfachte Bauverfahren tun. Auch nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Zu welchem Zeitpunkt sollte man die Erstellung eines Blendgutachtens in Erwägung ziehen?

Bereits in der Planungsphase wird ein Blendgutachten zur optimalen Auslegung der Module empfohlen.

In einzelnen Fällen wird erst bei Eintreten einer Blendwirkung ein Gutachten gefordert. Allerdings ist es hier oft schon zu spät für eine günstige Lösungen und es müssen teure Maßnahmen zum Umbau umgesetzt werden. Die nachträgliche Einrichtung von Blendschutzmaßnahmen kann durch eine potenziell auftretende Abschattung, die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage in Frage stellen. Im Worst Case kann sogar ein kompletter Rückbau der Anlage gefordert werden. Ein Blendgutachten hilft Baukosten zu sparen, indem es die Planung von Anfang an unterstützt und so kostspielige nachträgliche Änderungen vermeidet.

Bei Großanlagen kann im Vorfeld bei der Standortbestimmung und der damit verbundenen finanziellen Risikominimierung ein Blendgutachten von Vorteil sein.


Kann eine Blendung durch die richtige Standortwahl vermieden werden?

Nach der LAI‑2012-Richtlinie kann im Vorfeld die Wahl des richtigen Standortes einer kleinen nach Süden ausgerichteten Anlage entscheiden, ob es an einem Immissionsort überhaupt im Jahresverlauf zu Blendungen kommt. Eine Blendung hängt insbesondere von der Lage des Immissionsortes relativ zur Photovoltaikanlage ab:

  • Der Immissionsort liegt weiter als ca. 100 m von der Photovoltaikanlage entfernt: erfahrungsgemäß nur kurzzeitige Blendwirkung
  • Der Immissionsort befindet sich nördlich der Photovoltaikanlage: meist unproblematisch
  • Der Immissionsort befindet sich südlich der Photovoltaikanlage: Es brauchen nur Photovoltaik-Fassaden berücksichtig werden

Bei größeren Anlagen ist die Lage der Immissionsorte und die Größe der Anlage entscheidend. Befinden sich in der Nähe eines zukünftigen Anlagenstandortes keine schutzbedürftigen Wohnräume, keine Flächen, die für Wohnbebauung vorgesehen sind und keine Verkehrsanlagen, so kann nach einer Abschätzung auf ein Blendgutachten verzichtet werden.

Welchen Einfluss hat die Jahreszeit auf Blendwirkungen durch Solaranlagen?

In den Sommermonaten sind die Tage meistens länger und liefern mehr Sonnenstunden. Insbesondere bei einer so genannten „clear-sky“-Bedingung, das heißt klarer Himmel mit entsprechender Sonneneinstrahlung, treten immer die höchstmöglichen Blendwirkungen auf.

Der Sonnenstand ändert sich abhängig von Ort und Jahreszeit, wodurch sich je nach Anlagenstandort große Bereiche ergeben, in denen es im Jahresverlauf zu Reflexionen, verursacht durch die Anlage kommen kann. Der Sonnenstand kann je nach Jahreszeit und Ort über Sonnenstandsdiagramme bestimmt werden. Der hohe Rechenaufwand einer Blendsimulation ist bedingt durch die wechselnden Sonnenstände. Jeder von uns durchgeführten Simulation liegen im Schnitt eine Viertelmillion Sonnenstände zugrunde.

 

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