Bauen in über­schwemmungs­gefährdeten Gebieten

Gerade in dicht besiedelten Tallagen besteht in bestimmten Gebieten ein potenzielles Hochwasserrisiko.

Grundsätzlich sollten Neubauten in überschwemmungsgefährdeten Gebieten wegen der Gefahr von Personen- und Sachschäden sowie zum Erhalt der Hochwasserrückhalteflächen vermieden werden. Im Außenbereich ist daher die Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten gemäß §78 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt.

In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch eine Bebauung in überschwemmungsgefährdeten Gebieten sinnvoll sein. Hierzu zählen zum Beispiel Ersatzneubauten für bestehende Gebäude oder die Bebauung von Baulücken innerhalb von bestehenden Siedlungsgebieten.


Ob sich Ihr Vorhaben in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet befindet können Sie in Bayern über den im Internet bereitgestellten Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete des LfU überprüfen:
https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm%20

Dort sind auch die entsprechenden Rechtsverordnungen hinterlegt.

Für Bauvorhaben in überschwemmungsgefährdeten Gebieten bestehen besondere Anforderungen an Planung, Genehmigung und Bauausführung.

Die Bebauung ist so zu planen, dass keine bestehenden Retentionsräume verringert und die bestehenden Abflussverhältnisse nicht nachteilig verändert werden, damit durch die Maßnahme keine Nachteile gegenüber dem Ist-Zustand entstehen.

Hierzu ist rechnerisch nachzuweisen, dass verloren gegangener Retentionsraum möglichst ortsnah vollumfänglich ausgeglichen wird. Zum Nachweis der hydraulischen Verträglichkeit des Vorhabens ist in der Regel eine hydronumerische Berechnung des Ist-Zustands und des geplanten Zustands sowie ein Vergleich der Berechnungsergebnisse erforderlich.

Beispiel einer durchgeführten hydronumerischen Modellberechnung der Überschwemmungsflächen

 

Für das geplante Gebäude ist eine hochwasserangepasste Bauweise erforderlich. Dies kann durch Anhebung des gesamten Gebäudes über den zu erwartenden Hochwasserstand (in der Regel HW100) oder über wasserdichte und auftriebssichere Ausführung der unterhalb des Hochwasserstands gelegenen Gebäudeteile erfolgen.

IFB Eigenschenk hat bereits an zahlreichen vergleichbaren Maßnahmen mitgewirkt und kann die erforderlichen Planungsleistungen und hydronumerischen Berechnungen bei Bedarf gerne erbringen.