Mit Blendgutachten zu einer sinnvollen Photovoltaik-Investition

Wann wird ein Blendgutachten benötigt?

Ein Blendgutachten ermittelt die zu erwartende Blendwirkung einer Solaranlage. Es stellt fest, ob die Blendwirkung von Solarmodulen für Verkehrsteilnehmer jeglicher Art gefährlich bzw. für umliegende Wohnbebauung unzumutbar ist. Dabei spielen vor allem Dauer und Stärke der Immission eine Rolle.

Blendgutachten werden oft schon vor Baubeginn von der Behörde gefordert (bei Photovoltaikanlagen die eine entsprechende Größe haben, oder von denen ein Gefahrenpotenzial ausgeht). In einzelnen Fällen wird erst bei Eintreten einer Blendwirkung ein Gutachten erstellt. Allerdings ist es oft schon zu spät für günstige Lösungen und es müssen teure Maßnahmen zum Umbau gestartet werden. Die nachträgliche Einrichtung von Abschattungsmaßnahmen kann die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage in Frage stellen. Im Worst Case kann sogar ein kompletter Abbau der Anlage gefordert werden. Ein Blendgutachten hilft Baukosten zu sparen, indem es die Planung von Anfang unterstützt und so kostspielige nachträgliche Änderungen vermeidet.

Wie wird die Blendung berechnet?

Zur Berechnung von durch Photovoltaikanlagen verursachten Lichtreflexionen wurde durch IFB Eigenschenk ein eigenes Softwareprogramm entwickelt. Aufgrund der großen Distanz zwischen Erde und Sonne dient ein von der Sonne gerichteter Lichtstrahl als Berechnungsgrundlage. Die Arithmetik der Software überprüft, ob bei der Reflexion an der Photovoltaikanlage eine Blendwirkung an einem Wohngebäude auftritt. Mögliche Blendungen von Autofahrern auf Straßen und Autobahnen, sowie Triebfahrzeugführern auf dem Schienennetz oder Flugzeuge können mit der vorliegenden mathematischen Grundlage ebenso ermittelt werden. Die Simulationsberechnung dient der Ermittlung der direkten Reflexion eines Lichtstrahls.