Luftreinhaltung – Immissions­prognosen

Prognosen nach TA Luft für Luftschadstoffe, Gerüche und Staub

Weltweit lässt sich heutzutage nirgendwo unbelastete Luft in seiner natürlichen Zusammensetzung finden, gleichzeitig ist saubere Luft ein unverzichtbares Grundbedürfnis für uns Menschen und hat darüber hinaus einen wesentlichen Einfluss auf das Wohl unserer Natur.

Die Reduzierung von Luftverunreinigungen beispielsweise aus gewerblichen und industriellen Anlagen, Verkehr sowie aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten ist deshalb eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhundert. Die hiermit verbundenen Bemühungen fallen unter den Begriff Luftreinhaltung.

Der gesetzliche Rahmen zur Umsetzung dieser Aufgabe wird in Deutschland vor allem durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Die hier festgelegten Grenz- und Zielwerte betreffen uns alle – sei es beispielsweise als Anlagenbetreiber, Bauherrn, Kommune, Verkehrsteilnehmer oder Landwirt.

Zur Bewältigung der wachsenden, immer komplexer werdenden Herausforderungen der Luftreinhaltung bieten wir Ihnen u. a. folgende Dienstleistungen:

·         Durchführung von Ausbreitungsrechnungen für Luftschadstoffe, Gerüche und Staub nach Vorgabe des Anhang 3 der TA Luft

·         Erstellen von Fachgutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren in enger Abstimmung mit den Projektbeteiligten und Genehmigungsbehörden

·        Erstellung von Antragsunterlagen im Zuge immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren

·         Immissionsschutzfachliche Prüfung der Belange von Bauleitplanverfahren

·         Machbarkeitsstudien für Ihr geplantes Vorhaben

·         Beratung und Erstellung von Minderungskonzepten für Luftschadstoff-, Geruchs- und Staubemissionen.  

·         Durchführung von Schornsteinhöhenberechnungen nach Vorgabe der Geruchsimmissionsschutz-Richtlinie (GIRL) und TA Luft

·         Beurteilung und Beratung hinsichtlich des Standes der Technik von Anlagen im Hinblick auf Vermeidung und Wirkung von Gerüchen, Staub- und Luftschadstoffen

·         Ermittlung des Mindestabstandes zu Wohngebäuden

·         Messung von Staubimmissionen (Deposition/Konzentration), bei Bedarf mit analytischer Beprobung  

 

Zuständig für den Fachbereich Luftreinhaltung ist unser Mitarbeiter Herr Dipl.-Ing. Josef Poxleitner mit mehrjähriger Erfahrung bei der Bearbeitung vorstehend genannter Aufgabenstellungen.

Bei Fragen rund um das Thema sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich. Rufen Sie uns einfach an. Gerne senden wir Ihnen auch speziell auf Sie zugeschnittenes Informationsmaterial sowie Referenzen unserer bisherigen Projekte zu.